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   BGH, 30.07.2009 - Xa ZB 28/08   

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https://dejure.org/2009,2321
BGH, 30.07.2009 - Xa ZB 28/08 (https://dejure.org/2009,2321)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2009 - Xa ZB 28/08 (https://dejure.org/2009,2321)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - Xa ZB 28/08 (https://dejure.org/2009,2321)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines auf den Widerrufsgrund der mangelnden Patentfähigkeit gestützten Einspruchs bei Begründung des Einspruchs mit einer älteren Anmeldung; Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde Verwerfung eines Einspruchs durch das anstelle des Patentamts zur Entscheidung ...

  • Judicialis

    PatG § 3 Abs. 1; ; PatG § 21; ; PatG § 59 Abs. 1; ; PatG § 61 Abs. 2; ; PatG § 73; ; PatG § 100 Abs. 1; ; PatG § 147 Abs. 3; ; PatG § 147 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines auf den Widerrufsgrund der mangelnden Patentfähigkeit gestützten Einspruchs bei Begründung des Einspruchs mit einer älteren Anmeldung; Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde Verwerfung eines Einspruchs durch das anstelle des Patentamts zur Entscheidung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Widerrufsgrund der mangelnden Patentfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2009, 1098
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.04.1997 - X ZB 13/96

    "Tabakdose"; Anforderungen an Darlegung einer Vorbenutzung

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ZB 28/08
    Der Vortrag muss erkennen lassen, dass ein bestimmter Tatbestand behauptet werden soll, der auf seine Richtigkeit nachgeprüft werden kann (Beschl. v. 29.4.1997 - X ZB 13/96, GRUR 1997, 740 - Tabakdose).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29. April 1997 (X ZB 13/96, aaO - Tabakdose).

  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ZB 28/08
    Im Streitfall ist die Rechtsbeschwerde jedoch schon deshalb zulässig, weil das Patentgericht nicht nach § 61 Abs. 2 PatG, sondern nach § 147 Abs. 3 Nr. 1 PatG a.F. zur Entscheidung über den Einspruch berufen war und ungeachtet der Aufhebung dieser Vorschrift berufen geblieben ist (BGHZ 173, 47 Tz. 10 - Informationsübermittlungsverfahren II; BGH, Beschl. v. 16.9.2008 - X ZB 28/07, GRUR 2009, 90 Tz. 5 - Beschichten eines Substrats; Beschl. v. 9.12.2008 - X ZB 6/08, GRUR 2009, 184 Tz. 4 ff. - Ventilsteuerung).
  • BGH, 30.03.1993 - X ZB 13/90

    Patentanmeldung bei Kollektiv aus mehreren Pflanzenindividuen

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ZB 28/08
    Eine Einspruchsbegründung genügt der formellen gesetzlichen Anforderung, wenn sie die für die Beurteilung der behaupteten Widerrufsgründe maßgeblichen Umstände im Einzelnen so darlegt, dass der Patentinhaber und insbesondere das Patentamt daraus abschließende Folgerungen für das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Widerrufsgrunds ziehen können (BGH, Beschl. v. 30.3.1993 - X ZB 13/90, GRUR 1993, 651, 653 - Tetraploide Kamille).
  • BGH, 27.02.2003 - I ZB 22/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren auf Erlaß eines Arrestes oder

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ZB 28/08
    Zutreffend ist zwar, dass die Rechtsbeschwerde ungeachtet ihrer Zulassung durch das Patentgericht zu verwerfen wäre, wenn sie nach dem Gesetz unstatthaft wäre, da ein unstatthaftes Rechtsmittel auch durch seine Zulassung durch den iudex a quo nicht statthaft wird (BGHZ 97, 9, 10 - Transportbehälter; BGHZ 154, 102 ).
  • BGH, 16.09.2008 - X ZB 28/07

    Beschichten eines Substrats

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ZB 28/08
    Im Streitfall ist die Rechtsbeschwerde jedoch schon deshalb zulässig, weil das Patentgericht nicht nach § 61 Abs. 2 PatG, sondern nach § 147 Abs. 3 Nr. 1 PatG a.F. zur Entscheidung über den Einspruch berufen war und ungeachtet der Aufhebung dieser Vorschrift berufen geblieben ist (BGHZ 173, 47 Tz. 10 - Informationsübermittlungsverfahren II; BGH, Beschl. v. 16.9.2008 - X ZB 28/07, GRUR 2009, 90 Tz. 5 - Beschichten eines Substrats; Beschl. v. 9.12.2008 - X ZB 6/08, GRUR 2009, 184 Tz. 4 ff. - Ventilsteuerung).
  • BGH, 09.12.2008 - X ZB 6/08

    Ventilsteuerung

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ZB 28/08
    Im Streitfall ist die Rechtsbeschwerde jedoch schon deshalb zulässig, weil das Patentgericht nicht nach § 61 Abs. 2 PatG, sondern nach § 147 Abs. 3 Nr. 1 PatG a.F. zur Entscheidung über den Einspruch berufen war und ungeachtet der Aufhebung dieser Vorschrift berufen geblieben ist (BGHZ 173, 47 Tz. 10 - Informationsübermittlungsverfahren II; BGH, Beschl. v. 16.9.2008 - X ZB 28/07, GRUR 2009, 90 Tz. 5 - Beschichten eines Substrats; Beschl. v. 9.12.2008 - X ZB 6/08, GRUR 2009, 184 Tz. 4 ff. - Ventilsteuerung).
  • BGH, 09.01.1986 - X ZB 38/84

    "Transportbehälter"; Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde im

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ZB 28/08
    Zutreffend ist zwar, dass die Rechtsbeschwerde ungeachtet ihrer Zulassung durch das Patentgericht zu verwerfen wäre, wenn sie nach dem Gesetz unstatthaft wäre, da ein unstatthaftes Rechtsmittel auch durch seine Zulassung durch den iudex a quo nicht statthaft wird (BGHZ 97, 9, 10 - Transportbehälter; BGHZ 154, 102 ).
  • BPatG, 10.01.2017 - 25 W (pat) 19/15

    Gebührenrechtliche Behandlung gemeinschaftlicher Inhaber eines gewerblichen

    Offensichtlich unzutreffend ist die in der Mauersteinsatz-Entscheidung getroffene Eingangsfeststellung (vgl. GRUR 2015, 1255 Rn. 3), dass die Rechtsbeschwerde bereits kraft Zulassung statthaft ist (vgl. Busse, Patentgesetz, 7. Aufl., § 100 Rn. 30; Benkard, Patentgesetz, 11. Aufl., § 100 Rn. 20; Schulte, Patentgesetz, 9. Aufl., § 100 Rn. 27; Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, § 83 MarkenG Rn. 8; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 83 Rn. 39; Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 83 Rn. 30; jeweils m. w. N.; vgl. auch Beschlüsse des X. Senats in anderen Verfahren, vgl. z. B. vom 30. Juli 2009 - Xa ZB 28/08 = GRUR 2009, 1098 Rn. 6 - Leistungshalbleiterelement und vom 10. August 2011 - X ZB 2/11 = GRUR 2011, 1053 Rn. 5 - Ethylengerüst).
  • BPatG, 19.04.2018 - 15 W (pat) 9/17

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Orthopädische Vorrichtung zur Korrektur

    Nach den vom Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung zur Substantiierungspflicht nach § 59 Abs. 1 Satz 4 PatG allgemein aufgestellten Erfordernissen genügt eine Einspruchsbegründung der formellen gesetzlichen Anforderung, wenn sie die für die Beurteilung der behaupteten Widerrufsgründe maßgeblichen Umstände im Einzelnen so darlegt, dass der Patentinhaber und insbesondere das Patentamt daraus abschließende Folgerungen für das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Widerrufsgrunds ziehen können (BGH, Beschl. v. 30. Juli 2009, Xa ZB 28/08, Rdn. 12 - Leistungshalbleiterbauelement, m. w. N.).

    Ob die Tatsachen den Widerruf auch tatsächlich rechtfertigen, ist alsdann keine Frage der an die Einspruchsschrift zu stellenden förmlichen Anforderungen mehr, sondern eine solche der Begründetheit (BGH, Beschl. v. 30. Juli 2009, Xa ZB 28/08 - Leistungshalbleiterbauelement; BGH, Beschl. v. 18. Dezember 1984, X ZB 14/84 - Sicherheitsvorrichtung; BGH, Beschl. v. 24. März 1987, X ZB 14/86 - Streichgarn).

  • BGH, 10.08.2011 - X ZB 2/11

    Ethylengerüst

    Auch eine zugelassene Rechtsbeschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, wenn sie nach dem Gesetz nicht statthaft ist (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2009 - Xa ZB 28/08, GRUR 2009, 1098 Rn. 6 mwN  Leistungshalbleiterbauelement).
  • BPatG, 15.06.2012 - 7 W (pat) 17/11

    Patentbeschwerdeverfahren - "Authentifizierungssystem" - zu den formalen

    Da die Frage, welche Merkmale für den Patentanspruch des Streitpatents erfüllt sein müssen, und die Prüfung, ob diese Merkmale durch den druckschriftlichen Stand der Technik erfüllt sind, nicht die Feststellung von Tatsachen betreffen, sondern zur nicht unter § 59 Abs. 1 Satz 4 PatG fallenden Prüfung des Streitpatents auf seine Patentfähigkeit gehören, mithin keine Frage der Zulässigkeit des Einspruchs, sondern seiner Schlüssigkeit und somit Begründetheit sind, ist es dabei allerdings nicht erforderlich, dass die Einspruchsschrift zu jedem einzelnen Merkmal des Patentanspruchs des Streitpatents eventuelle Textstellen oder Zeichnungen in den benannten Entgegenhaltungen ausdrücklich angibt (ähnlich bereits BPatG GRUR 2004, 231, 232 - Leiterplattenbeschichtung ); vielmehr kann die konkrete Angabe eines bei der Prüfung der Patentfähigkeit heranzuziehenden Standes der Technik, insbesondere die Benennung oder Vorlage von den Stand der Technik wiedergebenden Druckschriften, im Allgemeinen für sich bereits ausreichen (vgl. BGH, GRUR 2009, 1098, 1099 - Leistungshalbleiterbauelement ).
  • BPatG, 16.10.2013 - 19 W (pat) 3/11

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren zum Anschließen einer Anschlusseinrichtung

    Ob die Tatsachen den Widerruf auch tatsächlich rechtfertigen, ist dann keine Frage der an die Einspruchsschrift zu stellenden förmlichen Anforderungen mehr, sondern eine der Begründetheit (BGH GRUR 1987, 513 - Streichgarn; BGH GRUR 2009, 1098 - Leistungshalbleiterbauelement).

    Ob die von der Patentabteilung weiterhin herangezogene ältere Entscheidung BGH BlPMZ 1988, 289 - Messdatenregistrierung angesichts des dort entschiedenen Einzelfalls, bei der die Einsprechende einige in einer Druckschrift beschriebene Bauelemente aufgezählt und ohne nähere Begründung ausgeführt hat, die Datenübertragung zwischen diesen Komponenten erfolge "in einer dem Anspruch 1 des angegriffenen Patents entsprechenden Weise", auf die gegenständliche Sache übertragbar ist, kann schon angesichts der Eindeutigkeit der auch neuerdings bestätigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hinsichtlich des Unterschieds zwischen der Zulässigkeit des Einspruchs auf der einen Seite und seiner Schlüssigkeit bzw. Begründetheit auf der anderen Seite dahinstehen (BGH GRUR 2009, 1098 - Leistungshalbleiterbauelement).

  • BPatG, 14.04.2015 - 17 W (pat) 94/10

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren zur Bestimmung eines

    Damit ist der Begründungspflicht Genüge getan; vgl. BGH GRUR 2009, 1098-1100 - Leistungshalbleiterbauelement, III.2.a); BGH GRUR 2003, 695-696 - Automatisches Fahrzeuggetriebe, II.3.a) (jeweils m. w. N.).
  • BPatG, 08.04.2014 - 8 W (pat) 21/10

    Patentbeschwerdeverfahren - "Hydrodynamischer Drehmomentwandler mit einer

    Zwar sei es nach den Grundsätzen der Entscheidung BGH GRUR 2009, 1098 - Leistungshalbleiterbauelement unschädlich, dass eine der Entgegenhaltungen nicht zu dem bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit zu berücksichtigenden Stand der Technik zähle, jedoch könne die Patentabteilung das geltend gemachte Fehlen der Neuheit anhand der D1 nicht ohne eigene Sachverhaltsermittlungen überprüfen, da diese Patentschrift an der maßgebenden Stelle auf nicht vorhandene Zeichnungen verweise.
  • BPatG, 26.10.2009 - 20 W (pat) 23/05
    Für die Zulässigkeit eines auf fehlende Patentfähigkeit des patentierten Gegenstandes infolge einer offenkundigen Vorbenutzung gestützten Einspruchs sind jedoch Angaben in dreierlei Hinsicht erforderlich (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2009 -Xa ZB 28/08, GRUR 2009, 1098 -Leistungshalbleiterbauelement, m. w. N.).
  • BPatG, 02.11.2010 - 12 W (pat) 24/06

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren zur Herstellung einer mehrlagigen Papier-

    Ob die Tatsachen den Widerruf auch tatsächlich rechtfertigen, ist alsdann keine Frage der an die Einspruchsschrift zu stellenden förmlichen Anforderungen mehr, sondern eine solche der Begründetheit (BGH GRUR 2009, 1098 - Leistungshalbleiterbauelement).
  • BPatG, 26.11.2009 - 8 W (pat) 17/06
    Gemäß der BGH-Entscheidung Leistungshalbleiterbauelement (Aktenzeichen Xa ZB 28/08 vom 30. Juli 2009) steht der Umstand, dass eine ältere Anmeldung lediglich im Hinblick auf die Neuheitsprüfung zu berücksichtigen ist, der Zulässigkeit des Einspruchs unabhängig davon, ob der Einsprechende sich auf mangelnde Neuheit oder auf fehlende erfinderische Tätigkeit beruft, nicht entgegen.
  • BPatG, 10.11.2021 - 9 W (pat) 55/19

    Patentbeschwerdeverfahren - "Luftführung für ein Kraftfahrzeug" - zur

  • BPatG, 09.12.2013 - 15 W (pat) 24/12

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren und Vorrichtung zur kontinuierlichen

  • BPatG, 09.05.2011 - 20 W (pat) 303/06
  • BPatG, 20.04.2010 - 6 W (pat) 19/09
  • BPatG, 10.03.2010 - 20 W (pat) 349/05
  • BPatG, 11.02.2010 - 23 W (pat) 321/06
  • BPatG, 09.08.2012 - 15 W (pat) 1/09
  • BPatG, 25.07.2011 - 9 W (pat) 338/06
  • BPatG, 06.07.2011 - 12 W (pat) 348/06
  • BPatG, 08.07.2010 - 21 W (pat) 328/06

    Patenteinspruchsverfahren - "Chirurgisches Krallenschneidwerkzeug"

  • BPatG, 04.02.2010 - 23 W (pat) 40/08

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Navigationsverfahren und Navigationssystem

  • BPatG, 23.09.2009 - 19 W (pat) 303/09
  • BPatG, 20.03.2019 - 20 W (pat) 24/16
  • BPatG, 13.01.2010 - 9 W (pat) 393/05
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